Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endbenutzer-Lizenzvertrag
Beschränken Sie die Lizenz auf die eigene interne geschäftliche bzw. persönliche Nutzung des Endbenutzers und nicht auf Weiterverkauf, Vertrieb, Unterlizenzierung oder kommerzielle Nutzung.
Nehmen Sie eine Bestimmung auf, in der anerkannt wird, dass die Lizenzierten Produkte vertrauliche Informationen von TomTom sind und die Offenlegung der Lizenzierten Produkte gegenüber Dritten untersagt wird.
Untersagen Sie ausdrücklich jede unbefugte Vervielfältigung.
Untersagen Sie das Entfernen oder Unkenntlichmachen von Urheberrechtsvermerken, Markenhinweisen oder Schutzvermerken.
Nehmen Sie eine Bestimmung auf, nach der TomTom das Recht hat, den Vertriebspartner, den Lizenznehmer‑Value‑Added‑Reseller oder den Endbenutzer zu prüfen.
Nehmen Sie eine Bestimmung auf, nach der TomTom ein Drittbegünstigter Ihrer Rechte aus dem Endbenutzer-Lizenzvertrag ist. Zum Beispiel: Die vom Endbenutzer hierin eingegangenen Zusagen und Verpflichtungen dienen unmittelbar dem Vorteil von TomTom und können von TomTom direkt gegenüber dem Endbenutzer durchgesetzt werden.
Nehmen Sie die folgende Haftungsbeschränkung auf:
Weder TomTom noch seine Lieferanten haften gegenüber dem Unterzeichner für zufällige, Folge‑, Sonder‑, indirekte oder exemplarische Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich entgangener Gewinne oder Kosten der Ersatzbeschaffung, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder Ähnlichem, unabhängig davon, ob die Partei auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder nicht. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in diesem Vertrag trifft TomTom oder seine Lieferanten keinerlei finanzielle Haftung gegenüber dem Unterzeichner aus irgendeinem Rechtsgrund (unabhängig von der Art des Anspruchs), der sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt.
Schließen Sie sämtliche Garantien von TomTom und dessen Lieferanten in demselben Umfang wie in diesem Vertrag aus. Zum Beispiel:
Die Lizenzierten Produkte werden „wie besehen“ und „mit sämtlichen Fehlern“ bereitgestellt, und TomTom und seine Lieferanten schließen ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität, Genauigkeit, des Eigentums und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Durch mündliche oder schriftliche Hinweise oder Informationen von TomTom oder einem seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Drittanbieter wird keine Garantie begründet, und Sie sind nicht berechtigt, sich auf derartige Hinweise oder Informationen zu verlassen. Dieser Gewährleistungsausschluss ist eine wesentliche Bedingung des Vertrags.
Der Endbenutzer darf die Zulässige Anwendung nicht nutzen, um eine digitale Kartendatenbank zu erstellen (oder bei deren Erstellung mitzuwirken). Eine „digitale Kartendatenbank“ ist eine Datenbank mit Geodaten mit folgenden Informationen und Attributen: (x) Straßenverlauf und Straßennamen oder (y) Routenattribute, die eine Abbiege‑zu‑Abbiege‑Navigation entlang dieses Straßenverlaufs ermöglichen, oder (z) Breiten‑ und Längengrade einzelner Adressen und Hausnummernbereiche.
Der Endbenutzer darf die Zulässige Anwendung nicht nutzen, um Wettbewerbsinformationen über TomTom oder seine Produkte an Dritte weiterzugeben.
Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Produkte nicht für Flug‑ oder Drohnennavigation oder im Zusammenhang mit Hochrisikosystemen, ‑geräten, ‑produkten oder ‑dienstleistungen nutzen, die für die Gesundheit, Sicherheit oder den Schutz von Menschen und Eigentum kritisch sind.
Falls ein Endbenutzer eine Regierungsstelle ist, nehmen Sie Folgendes auf:
US‑REGIERUNGSRECHTE. Ist der Endbenutzer eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten oder wird er ganz oder teilweise von der Regierung der Vereinigten Staaten finanziert, so unterliegen Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung dieses kommerziellen Produkts und der zugehörigen Dokumentation Beschränkungen gemäß den eingeschränkten („LIMITED“ oder „RESTRICTED“) Rechten, wie in den jeweils anwendbaren DFARS‑ oder FAR‑Bestimmungen beschrieben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen anwendbaren FAR‑ und/oder DFARS‑Bestimmungen in Bezug auf das Lizenzierte Produkt gilt die Auslegung, die den Rechten der Regierung engere Grenzen setzt. Auftragnehmer/Hersteller ist TomTom North America, Inc., 11 Lafayette Street, Lebanon, NH 03766‑1445. Telefon: 603.643.0330. Die Lizenzierten Produkte sind © 1992‑2024 TomTom. ALLE RECHTE VORBEHALTEN. Für Zwecke von Offenlegungsvorschriften nach bundes‑, bundesstaatlichem oder lokalem Recht gilt, dass die Lizenzierten Produkte Geschäftsgeheimnisse und geschützte kommerzielle Produkte darstellen und nicht offengelegt werden dürfen.
EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US‑REGIERUNG. Die LBS‑Software wird als „Commercial Computer Software“ oder „restricted computer software“ bereitgestellt. Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US‑Regierung oder einen Unterauftragnehmer der US‑Regierung unterliegt den Beschränkungen gemäß 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 oder 48 C.F.R.227.2702 in der jeweils anwendbaren oder nachfolgenden Fassung. Hersteller ist Uber Technologies, Inc., San Francisco, CA, 94103.
Ist der Endbenutzer eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einrichtung eines US‑Bundesstaats, der Regierung der Vereinigten Staaten oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung oder wird er ganz oder teilweise von der Regierung der Vereinigten Staaten finanziert, so verpflichtet sich der Endbenutzer hiermit, die Lizenzierten Produkte vor öffentlicher Offenlegung zu schützen und die Lizenzierten Produkte als von sämtlichen Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften, einschließlich eines „Sunshine Act“, „Public Records Act“, „Freedom of Information Act“ oder gleichwertiger Regelungen, welche den öffentlichen Zugang zu und/oder die Vervielfältigung oder Nutzung der Lizenzierten Produkte gestatten, ausgenommen zu betrachten. Sollte eine solche Ausnahme nach einem dieser Gesetze angefochten werden, gilt dieser Vertrag als verletzt, und sämtliche Rechte zur Aufbewahrung von Kopien oder zur Nutzung der Lizenzierten Produkte enden und werden mit sofortiger Wirkung nichtig. Sämtliche Kopien der Lizenzierten Produkte, die sich in Ihrem Besitz befinden, sind unverzüglich zu vernichten. Sollte ein zuständiges Gericht diese Klausel ganz oder teilweise aus irgendeinem Grund für unwirksam oder undurchsetzbar erklären, gilt dieser Vertrag insgesamt als beendet, null und nichtig, und sämtliche Kopien der Lizenzierten Produkte sind unverzüglich zu vernichten.
Sicherheitsbestimmungen
Sie haben bewährte Sicherheitsverfahren der Branche zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Maßnahmen, die von TomTom eingesetzt und/oder in angemessener Weise empfohlen werden, um die Lizenzierten Produkte und die Zulässige Anwendung zu schützen, abzusichern sowie Piraterie und unbefugten Zugriff zu verhindern. Dies umfasst angemessene physische Perimeter- und Zugangskontrollen im Einklang mit lokalen Vorschriften und Standards, um sicherzustellen, dass nur autorisiertes Personal Zugang erhält.
Sie stellen sicher, dass Ihre eigenen Umgebungen, die für Funktionen in Zusammenhang mit den Lizenzierten Produkten und der Zulässigen Anwendung verwendet werden, so überwacht werden, dass Verstöße gegen die Informations- und/oder IT‑Sicherheit erkannt und nachvollziehbar sind. Sie informieren TomTom so früh wie angemessenerweise möglich über etwaige potenzielle Sicherheitsvorfälle in Bezug auf die Lizenzierten Produkte und die Zulässige Anwendung, von denen Sie Kenntnis erlangen.
Sie dürfen keine Informationen von TomTom offenlegen, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse angesehen werden können, es sei denn, dies ist für die Erfüllung Ihrer Aufgaben aus dem Vertrag erforderlich.
Sie nutzen geeignete Verschlüsselungstechniken zum Schutz der Informationen von TomTom. Wenn Verschlüsselung nicht implementiert werden kann, sind geeignete kompensierende Kontrollen umzusetzen, um das Risiko einer unbefugten Offenlegung zu reduzieren.
Sie implementieren Richtlinien und Prozesse, um Schwachstellen in Ihren eigenen Umgebungen, die für Funktionen in Zusammenhang mit den Lizenzierten Produkten und der Zulässigen Anwendung verwendet werden, zeitnah zu identifizieren und zu beheben. Das Schwachstellenmanagement umfasst sowohl Infrastruktur als auch Anwendungen. Sie scannen mindestens alle 90 Tage Infrastruktur und Anwendungen auf Sicherheitslücken.
Auftragsverarbeitungs-Anhang
Dieser Auftragsverarbeitungs-Anhang („Anhang“) wird zwischen dem Unternehmenskunden („Lizenznehmer“) und dem TomTom‑Unternehmen sowie dessen verbundenen Unternehmen („TomTom“) geschlossen, die Parteien eines Vertrags über die Nutzung von TomTom‑Karten, ‑Software, Live‑Diensten, Verkehrsdaten und Online‑Diensten („Vertrag“) sind, im Rahmen dessen TomTom bestimmte Dienstleistungen erbringt. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Anhang den Vertrag ergänzt und auf die von TomTom bereitgestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen Anwendung findet (zusammen für die Zwecke dieses Anhangs die „Services“ im Sinne des Vertrags), soweit diese die Verarbeitung personenbezogener Daten durch TomTom im Auftrag des Lizenznehmers umfassen.
Definitionen
Begriffe, die im Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und TomTom definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesem Anhang verwendet werden. Darüber hinaus gelten die folgenden Definitionen für diesen Anhang:
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Verweise auf die DSGVO als Verweise auf die jeweils anwendbare lokale Entsprechung zu verstehen, die diesen Verweis in nationales Recht umsetzt.
Gegenstand und Laufzeit
Zweck dieses Anhangs ist die Beschreibung der von TomTom im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erbringenden Leistungen. Dieser Anhang ist integrierter Bestandteil des Vertrags. Dieser Anhang gilt ab dem Wirksamkeitsdatum des Vertrags und bleibt bis zur Beendigung des Vertrags in vollem Umfang in Kraft.
Umfang der Leistungen
Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Auftrag des Lizenznehmers ist die Bereitstellung der im Vertrag beschriebenen Produkte und Dienstleistungen, der integraler Bestandteil dieses Anhangs ist. Der Lizenznehmer sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, um TomTom die personenbezogenen Daten für die im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen durchzuführende Verarbeitung zur Verfügung zu stellen, und dass eine oder mehrere der in der DSGVO genannten Rechtsgrundlagen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung tragen. Soweit dies nach der DSGVO oder sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften erforderlich ist, ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle erforderlichen Datenschutzhinweise den betroffenen Personen bereitgestellt werden und – sofern keine andere in der DSGVO vorgesehene Rechtsgrundlage die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung trägt – dass etwaig erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen zur Verarbeitung eingeholt und deren Dokumentation aufbewahrt werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch TomTom erfolgt im Rahmen von i) dem Vertrag und ii) diesem Anhang und nur insoweit, wie der Lizenznehmer TomTom im Zusammenhang mit dem Vertrag hierzu schriftlich angewiesen hat. Solche Anweisungen gelten als vom Lizenznehmer erteilt, wenn er die Services nutzt, wie dies in der jeweiligen Service‑Dokumentation (die „Dokumentation“) näher beschrieben ist (etwa indem ein API‑Aufruf an die TomTom‑Server erfolgt, auf denen die Services ausgeführt werden). Für den Fall, dass TomTom die Dokumentation ändert, gilt die fortgesetzte Nutzung der Services durch den Lizenznehmer als Zustimmung des Lizenznehmers zu der geänderten Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch TomTom und als entsprechend geänderte Weisung des Lizenznehmers.
TomTom verarbeitet die personenbezogenen Daten im Auftrag des Lizenznehmers. Soweit anwendbares Recht TomTom verpflichtet, personenbezogene Daten anders zu verarbeiten als gemäß den Weisungen des Lizenznehmers, wird TomTom den Lizenznehmer über eine solche Verarbeitung informieren, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht untersagt. TomTom verwendet die personenbezogenen Daten nicht zu anderen Zwecken, als sie im Vertrag oder in diesem Anhang vorgesehen sind. Unbeschadet einer bereits im Vertrag vereinbarten Nutzung ist sich der Lizenznehmer jedoch bewusst und ermächtigt TomTom ausdrücklich, von Zeit zu Zeit aggregierte, pseudonymisierte und/oder anonymisierte personenbezogene Daten („Aggregierte Daten“) zu Analysezwecken, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für interne Zwecke zu verwenden, sofern die Aggregierten Daten nicht dazu genutzt werden, Kunden des Lizenznehmers direkt oder indirekt zu identifizieren, es sei denn, der Lizenznehmer weist TomTom ausdrücklich an, eine solche Identifizierung vorzunehmen.
Der Lizenznehmer hat festgelegt, dass die folgenden Datenkategorien von TomTom im Rahmen dieses Anhangs verarbeitet werden.
Datenkategorien
Technische und organisatorische Maßnahmen
TomTom setzt geeignete Sicherheitsmaßnahmen um und hält diese aufrecht, um personenbezogene Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übermittlung von Daten über ein Netzwerk umfasst, sowie vor jeder sonstigen unrechtmäßigen Form der Verarbeitung. Diese Maßnahmen gewährleisten ein dem Risiko der Verarbeitung und der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten angemessenes Sicherheitsniveau, wobei der Stand der Technik und die Kosten der Implementierung berücksichtigt werden.
TomTom stellt insbesondere sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um:
a. zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden;
b. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme unbefugt genutzt werden;
c. sicherzustellen, dass Personen, die zur Nutzung eines Datenverarbeitungssystems berechtigt sind, ausschließlich auf diejenigen personenbezogenen Daten zugreifen können, auf die sie zugriffsberechtigt sind, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung oder Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können;
d. sicherzustellen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übermittlung oder beim Transport nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass es möglich ist, nachzuprüfen und festzustellen, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist;
e. sicherzustellen, dass nachgeprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt wurden;
f. sicherzustellen, dass bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag personenbezogene Daten ausschließlich entsprechend den Weisungen des Lizenznehmers verarbeitet werden (Auftragskontrolle).
TomTom stellt ferner sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt ist und weiterhin erfolgt und diese Bestimmungen nicht verletzt.
Verpflichtungen von TomTom
Im Rahmen dieses Anhangs ist TomTom verpflichtet,
a. die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Lizenznehmers und gemäß dessen Weisungen zu verarbeiten;
b. sicherzustellen, dass nur entsprechend geschultes Personal Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhält;
c. dem Lizenznehmer die Unterstützung (einschließlich Zugang zu seinen Einrichtungen) zu gewähren, die der Lizenznehmer unter Beachtung der Regelung zu Rechten und Pflichten des Lizenznehmers in angemessener Weise anfordern kann;
d. die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten umzusetzen, wie sie von der DSGVO verlangt werden;
e. den Lizenznehmer so früh wie angemessenerweise möglich über Überwachungsmaßnahmen und ‑aktivitäten im Zusammenhang mit der relevanten Verarbeitung zu informieren, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung durchgeführt werden;
f. den Lizenznehmer hinsichtlich seiner Pflichten zur Erteilung von Auskünften über die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten gegenüber einer betroffenen Person zu unterstützen;
g. sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten in keiner Weise zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der ausdrücklich vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen genutzt, manipuliert, verbreitet, kopiert oder verarbeitet werden.
Unterauftragsverarbeitung
Der Lizenznehmer ermächtigt TomTom, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit dieser Klausel zu beauftragen. TomTom schließt mit Unterauftragsverarbeitern schriftliche Vereinbarungen zur Absicherung personenbezogener Daten ab, die im Wesentlichen den in diesem Anhang festgelegten Standards entsprechen. Wenn ein Unterauftragsverarbeiter seine Datenschutzpflichten aus einer solchen schriftlichen Vereinbarung nicht erfüllt, bleibt TomTom gegenüber dem Lizenznehmer für die Erfüllung der Pflichten dieses Unterauftragsverarbeiters aus dieser Vereinbarung voll verantwortlich.
Wenn Unterauftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt werden, vereinbaren die Parteien hiermit gegenseitig, dass TomTom als Datenexporteur auftritt und daher in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen mit den betreffenden Unterauftragsverarbeitern Standardvertragsklauseln (Beschluss der EU‑Kommission 2021/94/EU vom 4. Juni 2021) abschließen wird, es sei denn, ein Unterauftragsverarbeiter kann von einem Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO profitieren, der die Übermittlung in das entsprechende Land dieses Unterauftragsverarbeiters abdeckt.
Soweit sich die Parteien auf einen bestimmten gesetzlichen Mechanismus zur Regelung internationaler Datenübermittlungen stützen und dieser Mechanismus später geändert, widerrufen oder von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt wird, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um die Übermittlung unverzüglich auszusetzen oder einen geeigneten alternativen Mechanismus zu suchen, der die Übermittlung rechtmäßig stützt.
TomTom kann diejenigen Unterauftragsverarbeiter weiter einsetzen, die bereits zum Wirksamkeitsdatum des Vertrags eingebunden sind, darunter Amazon Web Services, Microsoft Azure und Grafana (Rechenzentrumsstandorte in der EU). Es wird zur Kenntnis genommen und vereinbart, dass TomTom zum Wirksamkeitsdatum des Vertrags berechtigt ist, den für den Betrieb erforderlichen Datenzugang Mitarbeitern der globalen Konzerngesellschaften von TomTom oder von TomTom beauftragten Servicepartnern zu gewähren.
TomTom informiert den Lizenznehmer über die Beauftragung neuer Unterauftragsverarbeiter, und der Lizenznehmer ist berechtigt, sich aus sachlichen und berechtigten Gründen in angemessener Weise gegen die Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters zu wenden. Der Lizenznehmer teilt TomTom solche Einwände innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von TomTom über diesen Unterauftragsverarbeiter schriftlich mit. Geht ein solcher schriftlicher Einspruch des Lizenznehmers ein, werden die Parteien den Einspruch in gutem Glauben erörtern, um ihn beizulegen. Die Hinzunahme oder Abberufung eines Unterauftragsverarbeiters darf das im Rahmen des Vertrags bestehende Sicherheitsniveau nicht zum Nachteil der Parteien verringern.
Rechte und Pflichten des Lizenznehmers
Überwachungsrechte: Der Lizenznehmer ist berechtigt, jährlich einen unabhängigen Dritten als Prüfer zu bestellen, der über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügt, zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und von TomTom in zumutbarer Weise akzeptiert werden kann, um Einsicht in diejenigen Datenaufzeichnungen zu nehmen, die in angemessenem Umfang zur Prüfung der Einhaltung dieses Anhangs und der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung durch TomTom erforderlich sind, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der von TomTom im Rahmen dieses Anhangs abgegebenen Erklärungen festzustellen. Das Prüfungsrecht des Lizenznehmers setzt voraus, dass TomTom mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich informiert wird; sämtliche mit der Prüfung verbundenen Kosten trägt der Lizenznehmer. Die Prüfung darf den Geschäftsbetrieb von TomTom nicht beeinträchtigen.
TomTom bearbeitet alle Anfragen des Lizenznehmers ordnungsgemäß und gewährt in angemessenem Umfang Zugang zu den Datenaufzeichnungen in Bezug auf die im Rahmen dieses Anhangs vorgenommene Verarbeitung der personenbezogenen Daten. TomTom ist nicht verpflichtet, Zugang zu Aufzeichnungen oder Systemen zu gewähren, die sich auf die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen für andere Kunden als den Lizenznehmer beziehen. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten: Auf Weisung des Lizenznehmers wird TomTom personenbezogene Daten berichtigen, korrigieren oder sperren. Etwaige Anfragen von betroffenen Personen, die TomTom direkt erhält, werden an den Lizenznehmer weitergeleitet.
Informationspflichten
Sofern TomTom seinen in diesem Anhang niedergelegten Verpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht nachkommt oder absehen kann, dass es diesen nicht nachkommen wird, verpflichtet sich TomTom, den Lizenznehmer so früh wie angemessenerweise möglich über seine fehlende Fähigkeit zur Erfüllung zu informieren; in diesem Fall ist der Lizenznehmer berechtigt, die Übermittlung personenbezogener Daten auszusetzen.
TomTom informiert den Lizenznehmer so früh wie angemessenerweise möglich über:
- jede rechtlich bindende Aufforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Offenlegung personenbezogener Daten, sofern eine solche Mitteilung nicht gesetzlich untersagt ist, etwa durch ein strafrechtliches Verbot zur Wahrung der Vertraulichkeit einer strafrechtlichen Ermittlung;
- jede unmittelbar von einer betroffenen Person eingehende Anfrage, ohne auf diese Anfrage zu reagieren, sofern TomTom hierzu nicht anderweitig ermächtigt wurde; und
- jede unbefugte Erlangung, jeden unbefugten Zugriff, jede unbefugte Nutzung, Offenlegung oder Zerstörung personenbezogener Daten, die eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO darstellt. Eine derartige Mitteilung erfolgt unverzüglich und spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem TomTom mit hinreichender Sicherheit Kenntnis von einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt hat. TomTom bemüht sich in angemessenem Umfang, folgende Informationen zu melden:
a. eine Beschreibung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Datum und Uhrzeit der Entdeckung der Verletzung;
b. einen Überblick über die personenbezogenen Daten, die infolge der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (möglicherweise) verloren gegangen oder unrechtmäßig verarbeitet worden sind;
c. Informationen über die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; und
d. eine Beschreibung der von TomTom ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Abtretung
Keine Partei darf diesen Anhang oder die sich aus diesem Anhang ergebenden Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen; hiervon ausgenommen ist das Recht von TomTom, diesen Anhang (ganz oder teilweise) ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers, jedoch nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Lizenznehmer, wie folgt abzutreten oder zu übertragen: (i) an eine mit TomTom verbundene Gesellschaft oder (ii) an einen Erwerber aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, des Geschäfts oder der Beteiligungspapiere von TomTom.
Laufzeit und Beendigung
Dieser Anhang bleibt in vollem Umfang wirksam, bis der Vertrag ausläuft oder beendet wird oder solange TomTom im Auftrag des Lizenznehmers personenbezogene Daten, einschließlich Sicherungskopien, nach diesem Zeitpunkt besitzt oder verarbeitet, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Die Parteien vereinbaren, dass nach Beendigung der Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen TomTom und der Unterauftragsverarbeiter nach Wahl des Lizenznehmers entweder alle übermittelten personenbezogenen Daten einschließlich etwaiger an TomTom übergebener Datenträger sowie deren Kopien an den Lizenznehmer zurückgeben oder sämtliche personenbezogenen Daten löschen und dem Lizenznehmer bestätigen, dass dies erfolgt ist, es sei denn, eine vertragliche Verpflichtung oder eine TomTom auferlegte gesetzliche Pflicht hindert TomTom daran, alle oder einen Teil der übermittelten personenbezogenen Daten zurückzugeben oder zu löschen. In diesem Fall gewährleistet TomTom die Vertraulichkeit der übermittelten personenbezogenen Daten.
Vertraulichkeit
Alle Informationen gleich welcher Art (ob technischer, kommerzieller, finanzieller, operativer oder sonstiger Natur) und in welcher Form auch immer (mündlich, schriftlich, aufgezeichnet oder anderweitig), einschließlich personenbezogener Daten sowie Daten in Bezug auf die Kundendatenbank, Verfahren und das Know-how des Lizenznehmers, die von einer Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit oder infolge dieses Anhangs in irgendeiner Form oder Weise offengelegt werden, gelten als vertraulich und sind in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Vertraulichkeitsbestimmungen zu behandeln.
Archiv
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2026.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2025.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2025.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2025.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2025.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2024.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2024.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2024.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2024.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2023.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2023.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2023.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2023.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2022.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2022.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2022.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2022.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2021.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2021.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2021.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2021.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2020.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2020.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2020.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2020.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter (2019.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2019.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2019.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2019.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.09)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.06)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.03)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2017.12)
Nutzungsbedingungen für Produkte Dritter und EULA (2017.09)