Allgemeine Geschäftsbedingungen

Endbenutzer-Lizenzvertrag

Beschränken Sie die Lizenz auf die interne geschäftliche bzw. persönliche Nutzung des Endbenutzers und nicht auf den Weiterverkauf, die Distribution, Unterlizenzierung oder kommerzielle Nutzung.

Nehmen Sie eine Bestimmung auf, welche anerkennt, dass die Lizenzierten Produkte vertrauliche Informationen von TomTom sind, und die die Offenlegung der Lizenzierten Produkte gegenüber Dritten untersagt.

Verbieten Sie ausdrücklich jede unbefugte Vervielfältigung.

Verbieten Sie die Entfernung oder Unkenntlichmachung von Urheberrechts- oder Markenzeichenhinweisen oder beschränkenden Legenden.

Nehmen Sie eine Bestimmung auf, wonach TomTom das Recht hat, den Distributor, den Lizenznehmer-Value-Added-Reseller oder den Endbenutzer zu prüfen (Audit-Recht).

Nehmen Sie eine Bestimmung auf, wonach TomTom Drittbegünstigter Ihrer Rechte aus dem Endbenutzer-Lizenzvertrag ist. Zum Beispiel: Die vom Endbenutzer hierin eingegangenen Verpflichtungen und Pflichten sind zum unmittelbaren Nutzen von TomTom bestimmt und können von TomTom direkt gegenüber dem Endbenutzer durchgesetzt werden.

Nehmen Sie folgende Haftungsbeschränkung auf:

Weder TomTom noch seine Lieferanten haften gegenüber dem Unterzeichnenden für irgendwelche Neben-, Folge-, Sonder-, indirekten oder exemplarischen Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich entgangenem Gewinn oder Deckungskosten, Nutzungsausfall oder Betriebsunterbrechung oder Ähnlichem, unabhängig davon, ob die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in diesem Vertrag trifft TomTom oder seine Lieferanten gegenüber dem Unterzeichnenden keine Geldhaftung aus irgendeinem Grunde (unabhängig von der Art des Anspruchs) aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

Schliessen Sie sämtliche Gewährleistungen von TomTom und seinen Lieferanten in demselben Umfang aus wie in diesem Vertrag. Zum Beispiel:

Die Lizenzierten Produkte werden «wie besehen» («as is») und «mit allen Fehlern» («with all faults basis») bereitgestellt, und TomTom und seine Lieferanten schliessen ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität, Genauigkeit, des Eigentumsrechts und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Weder mündliche noch schriftliche Ratschläge oder Informationen, die von TomTom oder einem seiner Vertreter, Mitarbeitenden oder Drittanbieter erteilt werden, begründen eine Gewährleistung, und Sie sind nicht berechtigt, sich auf solche Ratschläge oder Informationen zu verlassen. Dieser Gewährleistungsausschluss ist eine wesentliche Bedingung dieses Vertrags.

Der Endbenutzer darf die Zulässige Applikation nicht verwenden, um eine digitale Kartendatenbank zu erstellen (oder bei deren Erstellung mitzuwirken). Eine «digitale Kartendatenbank» bezeichnet eine Datenbank mit Geodaten, die folgende Informationen und Attribute enthält: (x) Strassengeometrie und Strassennamen; oder (y) Routing-Attribute, die eine Abbiege-Navigation auf einer solchen Strassengeometrie ermöglichen; oder (z) Breiten- und Längengrad einzelner Adressen und Hausnummernbereiche.

Der Endbenutzer darf die Zulässige Applikation nicht dazu verwenden, Wettbewerbsinformationen über TomTom oder seine Produkte an Dritte weiterzugeben.

Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Produkte nicht für die Navigation während des Flugs oder für Drohnennavigation oder im Zusammenhang mit Hochrisiko-Systemen, -Geräten, -Produkten oder -Dienstleistungen verwenden, die für die Gesundheit, Sicherheit oder den Schutz von Personen und Sachen entscheidend sind.

Für den Fall, dass ein Endbenutzer eine Regierungsstelle ist, nehmen Sie Folgendes auf:

RECHTE DER US-REGIERUNG. Ist der Endbenutzer eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einheit der Regierung der Vereinigten Staaten oder wird er ganz oder teilweise durch die Regierung der Vereinigten Staaten finanziert, so unterliegen Nutzung, Duplizierung, Vervielfältigung, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung dieses kommerziellen Produkts und der dazugehörigen Dokumentation den Beschränkungen gemäss den LIMITED- oder RESTRICTED-Rechten, wie in den anwendbaren DFARS- oder FAR-Bestimmungen beschrieben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen anwendbaren FAR- und/oder DFARS-Bestimmungen in Bezug auf das Lizensierte Produkt ist die Auslegung massgeblich, welche die Rechte der Regierung am stärksten beschränkt. Auftragnehmer/Hersteller ist TomTom North America, Inc., 11 Lafayette Street, Lebanon, NH 03766-1445. Telefon: 603.643.0330. Die Lizenzierten Produkte sind © 1992–2024 TomTom. ALLE RECHTE VORBEHALTEN. Für Zwecke von Bestimmungen zur öffentlichen Offenlegung nach bundesstaatlichem, staatlichem oder lokalem Recht wird vereinbart, dass die Lizenzierten Produkte ein Geschäftsgeheimnis und ein proprietäres kommerzielles Produkt darstellen und nicht offengelegt werden dürfen.

BESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Die LBS-Software wird als «Commercial Computer Software» oder «restricted computer software» bereitgestellt. Nutzung, Duplizierung oder Offenlegung durch die US-Regierung oder einen Unterauftragnehmer der US-Regierung unterliegt den Beschränkungen von 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 oder 48 C.F.R.227.2702, soweit anwendbar oder in Nachfolgebestimmungen festgelegt. Hersteller ist Uber Technologies, Inc., San Francisco, CA, 94103.

Ist der Endbenutzer eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einheit eines Bundesstaates, der US-Regierung oder einer anderen öffentlichen Stelle oder wird er ganz oder teilweise durch die US-Regierung finanziert, so erklärt sich der Endbenutzer hiermit einverstanden, die Lizenzierten Produkte vor öffentlicher Offenlegung zu schützen und die Lizenzierten Produkte als von jeglichem Gesetz, Erlass, Vorschrift oder Kodex – einschliesslich Sunshine Act, Public Records Act, Freedom of Information Act oder gleichwertiger Regelungen – ausgenommen zu betrachten, welche öffentlichen Zugang und/oder Vervielfältigung oder Nutzung der Lizenzierten Produkte erlauben würden. Sollte eine solche Ausnahme nach einem dieser Gesetze angefochten werden, gilt dieser Vertrag als verletzt und jegliches Recht, Kopien der Lizenzierten Produkte zurückzubehalten oder die Lizenzierten Produkte zu nutzen, endet und wird mit sofortiger Wirkung als nichtig betrachtet. Sämtliche von Ihnen gehaltenen Kopien der Lizenzierten Produkte sind umgehend zu vernichten. Sollte ein zuständiges Gericht diese Klausel ganz oder teilweise aus irgendeinem Grund für nichtig und undurchsetzbar erklären, gilt dieser Vertrag insgesamt als beendet sowie nichtig, und sämtliche Kopien der Lizenzierten Produkte sind unverzüglich zu vernichten.

Sicherheitsbestimmungen

Sie werden anerkannte Best Practices der Branche zur Sicherheit anwenden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf alle Massnahmen, die von TomTom verwendet und/oder zumutbarerweise empfohlen werden, um die Lizenzierten Produkte und die Zulässige Applikation zu schützen, zu sichern und Piraterie sowie unbefugten Zugriff zu verhindern. Dies umfasst angemessene physische Perimeter- und Zugangskontrollen im Einklang mit lokalen Vorschriften und Standards, um sicherzustellen, dass nur befugtes Personal Zugang erhält.

Sie stellen sicher, dass Ihre eigenen Umgebungen, die für Funktionen im Zusammenhang mit den Lizenzierten Produkten und der Zulässigen Applikation verwendet werden, so überwacht werden, dass Verstösse gegen die Informations- und/oder IT-Sicherheit erkannt und nachvollziehbar sind. Sie informieren TomTom so bald wie zumutbar möglich über mögliche Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den Lizenzierten Produkten und der Zulässigen Applikation, von denen Sie Kenntnis erlangen.

Sie dürfen keine Informationen von TomTom offenlegen, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse angesehen werden können, ausser soweit dies für die Erfüllung Ihrer Aufgaben gemäss dem Vertrag erforderlich ist.

Sie verwenden geeignete Verschlüsselungstechniken zum Schutz der Informationen von TomTom. Kann Verschlüsselung nicht eingesetzt werden, sind angemessene kompensierende Kontrollen zu implementieren, um das Risiko einer unbefugten Offenlegung zu reduzieren.

Sie setzen Richtlinien und Prozesse um, um Schwachstellen in Ihren eigenen Umgebungen, die für Funktionen im Zusammenhang mit den Lizenzierten Produkten und der Zulässigen Applikation verwendet werden, zeitnah zu identifizieren und zu beheben. Das Schwachstellenmanagement umfasst sowohl Infrastruktur als auch Applikationen. Sie scannen mindestens alle 90 Tage Infrastruktur und Applikationen auf Sicherheitslücken.

Datenbearbeitungsanhang

Dieser Datenbearbeitungsanhang («Anhang») wird zwischen der Kunden-Gesellschaft («Lizenznehmer») und der TomTom-Gesellschaft und ihren verbundenen Unternehmen («TomTom») geschlossen, die Parteien des Vertrags über die Nutzung der Karten, Software, Live-Dienste, Verkehrsdaten und Online-Dienste von TomTom («Vertrag») sind, im Rahmen dessen TomTom bestimmte Dienstleistungen erbringt. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Anhang den Vertrag ergänzt und auf die von TomTom gelieferten Produkte und erbrachten Dienstleistungen Anwendung findet (zusammen für die Zwecke dieses Anhangs die «Services»), wie im Vertrag definiert, soweit diese die Bearbeitung von Personendaten durch TomTom im Auftrag des Lizenznehmers beinhalten.

Definitionen

Begriffe, die im Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und TomTom definiert sind, haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in diesem Anhang verwendet werden. Zusätzlich gelten für diesen Anhang die nachstehenden Definitionen:

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Verweise auf die DSGVO als Verweise auf das anwendbare lokale Äquivalent zu verstehen, welches die genannte Regelung in lokales Recht umsetzt.

Gegenstand und Laufzeit

Zweck dieses Anhangs ist es, die von TomTom im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erbringenden Arbeiten zu beschreiben. Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Vertrags. Dieser Anhang gilt ab dem Wirksamkeitsdatum des Vertrags als in Kraft getreten und bleibt bis zur Beendigung des Vertrags in vollem Umfang in Kraft.

Leistungsumfang

Zweck der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der Personendaten im Auftrag des Lizenznehmers ist die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen, wie im Vertrag beschrieben, der integraler Bestandteil dieses Anhangs ist. Der Lizenznehmer sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um TomTom die Personendaten für die im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen vorzunehmende Bearbeitung zur Verfügung zu stellen, und dass eine oder mehrere der in der DSGVO festgelegten Rechtsgrundlagen die Rechtmässigkeit der Bearbeitung stützen. Soweit dies durch die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften erforderlich ist, ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Datenschutzhinweise gegenüber den betroffenen Personen bereitgestellt werden und – sofern keine andere in der DSGVO festgelegte Rechtsgrundlage die Rechtmässigkeit der Bearbeitung stützt – alle erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen zur Bearbeitung eingeholt werden und ein Nachweis über solche Einwilligungen geführt wird.

Die Bearbeitung der Personendaten durch TomTom erfolgt im Rahmen i) des Vertrags und ii) dieses Anhangs und nur insoweit, als der Lizenznehmer TomTom im Zusammenhang mit dem Vertrag schriftlich dazu angewiesen hat. Solche Weisungen gelten als vom Lizenznehmer erteilt, wenn er die Services wie in der jeweiligen Servicedokumentation (die «Dokumentation») näher beschrieben nutzt (z. B. durch einen API-Aufruf an die TomTom-Server, auf denen die Services ausgeführt werden). Für den Fall, dass TomTom die Dokumentation ändert, gilt die fortgesetzte Nutzung der Services durch den Lizenznehmer als Zustimmung des Lizenznehmers zu der geänderten Art und Weise, in der TomTom die Personendaten bearbeitet, und als entsprechend angepasste Weisung des Lizenznehmers.

TomTom bearbeitet die Personendaten im Namen des Lizenznehmers. Sofern anwendbares Recht TomTom verpflichtet, Personendaten in anderer Weise als gemäss den Weisungen des Lizenznehmers zu bearbeiten, wird TomTom den Lizenznehmer über eine solche Bearbeitung informieren, sofern dies nicht durch anwendbares Recht untersagt ist. TomTom wird die Personendaten nicht für andere Zwecke verwenden, als sie im Vertrag oder in diesem Anhang vorgesehen sind. Zusätzlich zur im Vertrag bereits vereinbarten Nutzung ist sich der Lizenznehmer jedoch bewusst und ermächtigt TomTom ausdrücklich, von Zeit zu Zeit aggregierte, pseudonymisierte und/oder anonymisierte Personendaten («Aggregierte Daten») für Analysen, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie für interne Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, die Aggregierten Daten werden nicht dazu benutzt, Kunden des Lizenznehmers direkt oder indirekt zu identifizieren, es sei denn, der Lizenznehmer erteilt TomTom eine ausdrückliche Weisung zur Durchführung einer solchen Identifikation.

Der Lizenznehmer hat festgelegt, dass TomTom im Rahmen dieses Anhangs die folgenden Datenkategorien bearbeiten wird.

Datenkategorien

Technische und organisatorische Massnahmen

TomTom trifft und unterhält geeignete Sicherheitsmassnahmen, um Personendaten vor zufälliger oder unrechtmässiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere wenn die Bearbeitung die Übermittlung von Daten über ein Netzwerk umfasst, sowie vor allen anderen unrechtmässigen Formen der Bearbeitung. Diese Massnahmen gewährleisten ein dem Risiko, welches sich aus der Bearbeitung ergibt, und der Art der zu schützenden Personendaten angemessenes Sicherheitsniveau, wobei der Stand der Technik und die Kosten der Umsetzung berücksichtigt werden.

TomTom stellt insbesondere sicher, dass geeignete Massnahmen getroffen wurden, um: a. zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erlangen, mit denen Personendaten bearbeitet oder genutzt werden; b. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme unbefugt genutzt werden; c. sicherzustellen, dass die zur Nutzung eines Datenverarbeitungssystems berechtigten Personen ausschliesslich auf diejenigen Personendaten zugreifen können, auf die sie ein Zugriffsrecht haben, und dass Personendaten während der Bearbeitung oder Nutzung sowie nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können; d. sicherzustellen, dass Personendaten bei der elektronischen Übermittlung oder beim Transport nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen Personendaten mittels Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt werden sollen; e. sicherzustellen, dass überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem Personendaten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind; f. sicherzustellen, dass bei der im Auftrag erfolgenden Bearbeitung von Personendaten diese ausschliesslich gemäss den Weisungen des Lizenznehmers bearbeitet werden (Auftragskontrolle).

TomTom stellt weiter sicher, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt ist und weiterhin erfolgt und diese Bestimmungen nicht verletzt.

Pflichten von TomTom

Gemäss diesem Anhang ist TomTom verpflichtet,

a. die Personendaten nur im Auftrag des Lizenznehmers und gemäss dessen Weisungen zu bearbeiten;

b. sicherzustellen, dass nur entsprechend geschulte Mitarbeitende Zugriff auf die Personendaten erhalten;

c. dem Lizenznehmer diejenige Unterstützung (einschliesslich Zugang zu seinen Einrichtungen) zu gewähren, die dieser im Rahmen der Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten des Lizenznehmers zumutbarerweise verlangen kann;

d. die technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der Personendaten gemäss der DSGVO erforderlich sind;

e. den Lizenznehmer so bald wie zumutbar möglich über Überwachungsmassnahmen und -aktivitäten der zuständigen Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung und der betreffenden Bearbeitung zu informieren;

f. den Lizenznehmer hinsichtlich dessen Pflicht zu unterstützen, betroffene Personen über die Erhebung, Bearbeitung oder Nutzung von Personendaten zu informieren;

g. sicherzustellen, dass die Personendaten in keiner Weise zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der ausdrücklich vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen verwendet, manipuliert, verbreitet, kopiert oder bearbeitet werden.

Unterauftragsbearbeitung

Der Lizenznehmer ermächtigt TomTom, Unterauftragsbearbeiter mit der Bearbeitung von Personendaten gemäss dieser Klausel zu beauftragen. TomTom schliesst mit Unterauftragsbearbeitern schriftliche Vereinbarungen ab, um Personendaten unter Bedingungen zu schützen, die im Wesentlichen den in diesem Anhang festgelegten Standards entsprechen. Erfüllt ein Unterauftragsbearbeiter seine Datenschutzpflichten gemäss einer solchen schriftlichen Vereinbarung nicht, bleibt TomTom gegenüber dem Lizenznehmer für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsbearbeiters aus dieser Vereinbarung vollumfänglich verantwortlich.

Werden Unterauftragsbearbeiter mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt, vereinbaren die Parteien hiermit gegenseitig, dass TomTom als Datenexporteur fungiert und folglich gemäss den anwendbaren Gesetzen mit den betreffenden Unterauftragsbearbeitern Standardvertragsklauseln (EU-Kommissionsbeschluss 2021/94/EU vom 4. Juni 2021) abschliesst, sofern ein Unterauftragsbearbeiter nicht von einem Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO profitiert, der die Übermittlung in den jeweiligen Staat dieses Unterauftragsbearbeiters abdeckt.

Soweit sich die Parteien auf einen bestimmten gesetzlichen Mechanismus zur Legitimierung internationaler Datenübermittlungen stützen und dieser Mechanismus nachträglich geändert, aufgehoben oder von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt wird, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um die Übermittlung unverzüglich auszusetzen oder einen geeigneten alternativen Mechanismus zu suchen, der die Übermittlung rechtmässig stützt.

TomTom kann diejenigen Unterauftragsbearbeiter weiterhin einsetzen, die bereits am Wirksamkeitsdatum des Vertrags beauftragt waren, darunter Amazon Web Services, Microsoft Azure und Grafana (Datenzentren in der EU). Es wird zur Kenntnis genommen und vereinbart, dass TomTom zum Wirksamkeitsdatum des Vertrags Mitarbeitenden von weltweiten Konzerngesellschaften von TomTom oder von durch TomTom beauftragten Servicepartnern den erforderlichen Datenzugriff für Betriebszwecke gewähren darf.

TomTom informiert den Lizenznehmer über den Einsatz neuer Unterauftragsbearbeiter, und der Lizenznehmer ist berechtigt, der Beauftragung eines neuen Unterauftragsbearbeiters aus sachlich berechtigten Gründen in angemessener Weise zu widersprechen. Der Lizenznehmer teilt TomTom einen solchen Widerspruch innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von TomTom betreffend den jeweiligen Unterauftragsbearbeiter schriftlich mit. Erhebt der Lizenznehmer schriftlich Einspruch, werden die Parteien den Einwand in gutem Glauben erörtern, um ihn beizulegen. Die Aufnahme oder Abberufung eines Unterauftragsbearbeiters darf das im Vertrag vereinbarte Sicherheitsniveau nicht negativ beeinträchtigen und insbesondere nicht unter das bisherige Niveau absenken.

Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

Kontrollrechte: Der Lizenznehmer ist berechtigt, jährlich einen unabhängigen, über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügenden und zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten als Prüfer zu bestellen, der für TomTom zumutbarerweise akzeptabel sein muss, um auf diejenigen Datenaufzeichnungen zuzugreifen, die zumutbarerweise für die Prüfung der Einhaltung dieses Anhangs und der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung durch TomTom erforderlich sind und um die Richtigkeit und Vollständigkeit der von TomTom gemäss diesem Anhang gemachten Angaben zu überprüfen. Das Kontrollrecht des Lizenznehmers setzt voraus, dass TomTom mindestens dreissig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt wird, und alle mit einer solchen Prüfung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Lizenznehmers. Die Prüfung darf die Geschäftsabläufe von TomTom nicht stören.

TomTom bearbeitet alle Anfragen des Lizenznehmers ordnungsgemäss und gewährt angemessenen Zugriff auf die Datenaufzeichnungen, die sich auf die Bearbeitung der von diesem Anhang erfassten Personendaten beziehen. TomTom ist nicht verpflichtet, Zugang zu Aufzeichnungen oder Systemen zu gewähren, welche die Erbringung von Produkten und Dienstleistungen für andere Kunden als den Lizenznehmer betreffen. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten: Auf Weisung des Lizenznehmers berichtigt, korrigiert oder sperrt TomTom die Personendaten. Jeder Antrag einer betroffenen Person, der direkt bei TomTom eingeht, wird an den Lizenznehmer weitergeleitet.

Informationspflichten

Wenn TomTom seinen Pflichten aus diesem Anhang nicht nachkommt oder absehen kann, dass es seinen Pflichten aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen wird, verpflichtet es sich, den Lizenznehmer so bald wie zumutbar möglich über seine mangelnde Fähigkeit zur Einhaltung zu informieren; in diesem Fall ist der Lizenznehmer berechtigt, die Übermittlung der Personendaten auszusetzen.

TomTom wird den Lizenznehmer so bald wie zumutbar möglich über Folgendes informieren:

  • jeden rechtlich verbindlichen Antrag einer Strafverfolgungsbehörde auf Offenlegung der Personendaten, sofern ein solches Vorgehen nicht anderweitig untersagt ist, etwa durch ein strafrechtliches Verbot zur Wahrung der Vertraulichkeit einer strafrechtlichen Untersuchung;
  • jedes direkt von einer betroffenen Person eingegangene Auskunftsbegehren, ohne dieses Auskunftsbegehren zu beantworten, es sei denn, TomTom wurde ausdrücklich dazu ermächtigt; und
  • jede unbefugte Beschaffung, jeden unbefugten Zugriff, jede unbefugte Nutzung, Offenlegung oder Zerstörung von Personendaten, die eine Verletzung des Schutzes von Personendaten im Sinne der DSGVO darstellen. Eine solche Mitteilung erfolgt unverzüglich und spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem TomTom mit angemessener Sicherheit von einer solchen Verletzung des Schutzes von Personendaten Kenntnis erlangt hat. TomTom setzt angemessene Anstrengungen ein, um folgende Informationen zu übermitteln:

a. eine Beschreibung der Verletzung des Schutzes von Personendaten, einschliesslich Datum und Uhrzeit der Entdeckung der Verletzung;

b. eine Übersicht über die Personendaten, die infolge der Verletzung des Schutzes von Personendaten (möglicherweise) verloren gegangen oder unrechtmässig bearbeitet worden sind;

c. Informationen über die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes von Personendaten; und

d. eine Beschreibung der von TomTom ergriffenen Massnahmen zur Begrenzung der Folgen der Verletzung des Schutzes von Personendaten.

Übertragung

Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei diesen Anhang oder die sich daraus ergebenden Rechte oder Pflichten abtreten oder übertragen, wobei TomTom jedoch berechtigt ist, diesen Anhang (ganz oder teilweise) ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers, jedoch mit vorgängiger schriftlicher Mitteilung an den Lizenznehmer, abzutreten oder zu übertragen: (i) an eine mit TomTom verbundene Gesellschaft oder (ii) an einen Erwerber aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte, des Geschäfts oder der Beteiligungspapiere von TomTom.

Laufzeit und Beendigung

Dieser Anhang bleibt in vollem Umfang in Kraft, bis der Vertrag abläuft oder beendet wird oder solange TomTom im Auftrag des Lizenznehmers Personendaten, einschliesslich Sicherungskopien, nach diesem Zeitpunkt besitzt oder bearbeitet, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Die Parteien vereinbaren, dass TomTom und der Unterauftragsbearbeiter nach Beendigung der Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen nach Wahl des Lizenznehmers alle übermittelten Personendaten, einschliesslich der TomTom zur Verfügung gestellten Datenträger, und Kopien davon an den Lizenznehmer zurückgeben oder alle Personendaten vernichten und dem Lizenznehmer bestätigen, dass dies erfolgt ist, sofern TomTom nicht aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder gesetzlicher Bestimmungen daran gehindert ist, alle oder einen Teil der übermittelten Personendaten zurückzugeben oder zu vernichten. In einem solchen Fall gewährleistet TomTom die Vertraulichkeit der übermittelten Personendaten.

Vertraulichkeit

Jegliche Informationen jeder Art (gleichgültig ob technischer, kaufmännischer, finanzieller, operativer oder sonstiger Natur) und in welcher Form auch immer (mündlich, schriftlich, aufgezeichnet oder anderweitig), einschliesslich Personendaten, Daten im Zusammenhang mit der Kundendatenbank des Lizenznehmers, Verfahren und Know-how, die von einer Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Anhang oder infolge dieses Anhangs in irgendeiner Form oder Weise offengelegt werden, gelten als vertraulich und werden gemäss den im Vertrag festgelegten Vertraulichkeitsbestimmungen behandelt.

Archiv

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