Allgemeine Geschäftsbedingungen

Endbenutzer-Lizenzvertrag

Beschränken Sie die Lizenz auf die interne geschäftliche oder private Nutzung durch den Endbenutzer und nicht auf den Wiederverkauf, die Weiterverteilung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Nutzung.

Nehmen Sie eine Bestimmung auf, in der anerkannt wird, dass die lizenzierten Produkte vertrauliche Informationen von TomTom sind, und die die Offenlegung der lizenzierten Produkte gegenüber Dritten untersagt.

Untersagen Sie ausdrücklich unbefugtes Kopieren.

Untersagen Sie das Entfernen oder Unkenntlichmachen von Urheberrechts- oder Markenzeichenhinweisen oder von einschränkenden Legenden.

Nehmen Sie eine Bestimmung auf, wonach TomTom das Recht hat, den Vertriebspartner, den Lizenznehmer-Value-Added-Reseller oder den Endbenutzer zu prüfen.

Nehmen Sie eine Bestimmung auf, wonach TomTom ein Drittbegünstigter Ihrer Rechte aus dem Endbenutzer-Lizenzvertrag ist. Zum Beispiel: Die vom Endbenutzer hierin übernommenen Verpflichtungen und Zusagen sind zum unmittelbaren Vorteil von TomTom bestimmt und können von TomTom direkt gegenüber dem Endbenutzer durchgesetzt werden.

Nehmen Sie die folgende Haftungsbeschränkung auf:

Weder TomTom noch seine Lieferanten haften gegenüber dem Unterzeichner für irgendwelche beiläufig entstandenen, indirekten, speziellen, mittelbaren oder exemplarischen Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich entgangenem Gewinn oder Deckungskosten, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder Ähnlichem, unabhängig davon, ob die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in diesem Vertrag trifft TomTom oder seine Lieferanten keine finanzielle Haftung gegenüber dem Unterzeichner aus irgendeinem Grund (unabhängig von der Art der Klage), der sich aus diesem Vertrag ergibt oder mit ihm in Zusammenhang steht.

Schließen Sie sämtliche Gewährleistungen von TomTom und seinen Lieferanten in demselben Umfang aus wie in diesem Vertrag. Zum Beispiel:

Die lizenzierten Produkte werden „wie besehen“ („as is“) und „mit sämtlichen Fehlern“ („with all faults“) bereitgestellt und TomTom und seine Lieferanten schließen ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität, Genauigkeit, des Eigentumsrechts und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Keine mündlichen oder schriftlichen Ratschläge oder Informationen, die von TomTom oder einem seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Drittanbieter bereitgestellt werden, begründen eine Gewährleistung, und Sie sind nicht berechtigt, sich auf solche Ratschläge oder Informationen zu stützen. Dieser Gewährleistungsausschluss ist eine wesentliche Bedingung des Vertrags.

Der Endbenutzer darf die autorisierte Applikation nicht verwenden, um eine digitale Kartendatenbank zu erstellen (oder bei deren Erstellung mitzuwirken). Eine „digitale Kartendatenbank“ ist eine Datenbank mit Geodaten, die folgende Informationen und Attribute enthält: (x) Straßenverlauf (Straßengeometrie) und Straßennamen oder (y) Routing-Attribute, die eine Abbiege-Navigation („Turn-by-Turn-Navigation“) auf dieser Straßengeometrie ermöglichen oder (z) Längen- und Breitengrade einzelner Adressen und Hausnummernbereiche.

Der Endbenutzer darf die autorisierte Applikation nicht verwenden, um Dritten Wettbewerbsinformationen über TomTom oder dessen Produkte zur Verfügung zu stellen.

Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Produkte nicht für die Navigation im Flugverkehr oder für Drohnen oder im Zusammenhang mit Hochrisikosystemen, -geräten, -produkten oder -dienstleistungen verwenden, die für die Gesundheit, Sicherheit oder den Schutz von Personen und Eigentum kritisch sind.

Für den Fall, dass ein Endbenutzer eine staatliche Stelle ist, nehmen Sie Folgendes auf:

RECHTE DER US-AMERIKANISCHEN REGIERUNG. Ist der Endbenutzer eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten oder ganz oder teilweise von der Regierung der Vereinigten Staaten finanziert, so unterliegen die Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Modifizierung, Offenlegung oder Übertragung dieses kommerziellen Produkts und der dazugehörigen Dokumentation den eingeschränkten („LIMITED“) oder beschränkten („RESTRICTED“) Rechten, wie sie in den jeweils anwendbaren DFARS- oder FAR-Bestimmungen beschrieben sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen anwendbaren FAR- und/oder DFARS-Bestimmungen für das lizenzierte Produkt ist die Auslegung maßgeblich, die stärkere Beschränkungen der Rechte der Regierung vorsieht. Auftragnehmer/Hersteller ist TomTom North America, Inc., 11 Lafayette Street, Lebanon, NH 03766-1445. Telefon: 603.643.0330. Die lizenzierten Produkte sind © 1992–2024 von TomTom. ALLE RECHTE VORBEHALTEN. Für Zwecke einer etwaigen Offenlegungspflicht nach bundesstaatlichem, staatlichem oder lokalem Recht wird vereinbart, dass die lizenzierten Produkte ein Geschäftsgeheimnis und ein proprietäres kommerzielles Produkt darstellen und nicht der Offenlegung unterliegen.

BESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Die LBS-Software wird als „Commercial Computer Software“ oder „restricted computer software“ bereitgestellt. Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung oder Unterauftragnehmer der US-Regierung unterliegen den Beschränkungen gemäß 48 C.F.R. Section 12.212 oder 48 C.F.R. 227.2702 in der jeweils geltenden oder nachfolgenden Fassung. Hersteller ist Uber Technologies, Inc., San Francisco, CA, 94103.

Ist der Endbenutzer eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einrichtung eines Bundesstaats, der Regierung der Vereinigten Staaten oder einer sonstigen öffentlichen Stelle oder ganz oder teilweise von der Regierung der Vereinigten Staaten finanziert, so erklärt sich der Endbenutzer hiermit einverstanden, die lizenzierten Produkte vor öffentlicher Offenlegung zu schützen und die lizenzierten Produkte als von jeder Vorschrift, jedem Gesetz, jeder Verordnung oder jedem Kodex – einschließlich etwaiger „Sunshine Acts“, „Public Records Acts“, „Freedom of Information Acts“ oder gleichwertiger Regelungen – ausgenommen zu betrachten, die öffentlichen Zugang zu und/oder Vervielfältigung oder Nutzung der lizenzierten Produkte gestatten. Sollte eine solche Ausnahme nach einem der genannten Gesetze angefochten werden, gilt dieser Vertrag als verletzt, und sämtliche Rechte zur Aufbewahrung von Kopien oder zur Nutzung der lizenzierten Produkte erlöschen und werden mit sofortiger Wirkung nichtig. Sämtliche von Ihnen gehaltenen Kopien der lizenzierten Produkte sind unverzüglich zu vernichten. Sollte ein zuständiges Gericht diesen Absatz ganz oder teilweise aus irgendeinem Grund für nichtig und nicht durchsetzbar erklären, gilt dieser Vertrag insgesamt als beendet und nichtig, und sämtliche Kopien der lizenzierten Produkte sind unverzüglich zu vernichten.

Sicherheitsbestimmungen

Sie haben branchenübliche Sicherheitspraktiken anzuwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen, die von TomTom verwendet und/oder vernünftigerweise empfohlen werden, um die lizenzierten Produkte und die autorisierte Applikation zu schützen, zu sichern sowie Piraterie und unbefugten Zugriff zu verhindern. Dies umfasst angemessene physische Perimeter- und Zugangskontrollen im Einklang mit lokalen Vorschriften und Standards, um sicherzustellen, dass nur befugtes Personal Zugang erhält.

Sie stellen sicher, dass Ihre eigenen Umgebungen, die für Funktionen im Zusammenhang mit den lizenzierten Produkten und der autorisierten Applikation genutzt werden, in einer Weise überwacht werden, dass Verstöße gegen die Informations- und/oder IT-Sicherheit erkannt und nachvollziehbar sind. Sie informieren TomTom so bald wie vernünftigerweise möglich über alle potenziellen Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den lizenzierten Produkten und der autorisierten Applikation, von denen Sie Kenntnis erlangen.

Sie dürfen keine Informationen von TomTom offenlegen, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse angesehen werden können, außer soweit dies für die Erfüllung Ihrer Aufgaben gemäß dem Vertrag erforderlich ist.

Sie haben geeignete Verschlüsselungstechniken zum Schutz der Informationen von TomTom einzusetzen. Wenn eine Verschlüsselung nicht umgesetzt werden kann, sind geeignete kompensierende Kontrollen zu implementieren, um das Risiko einer unbefugten Offenlegung zu reduzieren.

Sie implementieren Richtlinien und Prozesse, um Schwachstellen in angemessener Frist in Ihren eigenen Umgebungen zu identifizieren und zu beheben, die für Funktionen im Zusammenhang mit den lizenzierten Produkten und der autorisierten Applikation verwendet werden. Das Schwachstellenmanagement umfasst sowohl Infrastruktur als auch Applikationen. Sie führen mindestens alle 90 Tage Scans der Infrastruktur und Applikationen auf Sicherheitslücken durch.

Datenverarbeitungsanhang

Dieser Datenverarbeitungsanhang („Anhang“) wird zwischen dem Kundenunternehmen („Lizenznehmer“) und dem TomTom-Unternehmen und seinen verbundenen Unternehmen („TomTom“) geschlossen, die Parteien des Vertrags über die Nutzung der Karten, Software, Live-Dienste, Verkehrsdaten und Online-Dienste von TomTom („Vertrag“) sind, im Rahmen dessen TomTom bestimmte Dienstleistungen erbringt. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Anhang den Vertrag ergänzt und auf die von TomTom gelieferten Produkte und erbrachten Dienstleistungen (zusammen für die Zwecke dieses Anhangs die „Dienste“) Anwendung findet, wie im Vertrag definiert, soweit diese die Verarbeitung personenbezogener Daten durch TomTom im Auftrag des Lizenznehmers beinhalten.

Begriffsbestimmungen

Begriffe, die im Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und TomTom definiert sind, haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in diesem Anhang verwendet werden. Zusätzlich gelten die folgenden Begriffsbestimmungen für diesen Anhang:

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Verweise auf die DSGVO als Verweise auf das jeweils anwendbare lokale Äquivalent zu verstehen, das diesen Verweis in das lokale Recht umsetzt.

Gegenstand und Laufzeit

Zweck dieses Anhangs ist es, die von TomTom im Zusammenhang mit dem Vertrag auszuführenden Arbeiten zu beschreiben. Dieser Anhang bildet einen integralen Bestandteil des Vertrags. Dieser Anhang gilt ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags und bleibt bis zur Beendigung des Vertrags in vollem Umfang in Kraft.

Umfang der Arbeiten

Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Auftrag des Lizenznehmers ist die Bereitstellung der im Vertrag beschriebenen Produkte und Dienstleistungen, der einen integralen Bestandteil dieses Dokuments bildet. Der Lizenznehmer gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um TomTom die personenbezogenen Daten für die im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen vorzunehmende Verarbeitung zur Verfügung zu stellen, und dass eine oder mehrere der in der DSGVO vorgesehenen Rechtsgrundlagen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung stützen. Soweit dies nach der DSGVO oder sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften erforderlich ist, ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, dass allen betroffenen Personen die erforderlichen Datenschutzhinweise bereitgestellt werden und, sofern nicht eine andere in der DSGVO vorgesehene Rechtsgrundlage die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung stützt, die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen zur Verarbeitung eingeholt werden und dass ein Nachweis über solche Einwilligungen geführt wird.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch TomTom erfolgt im Rahmen i) des Vertrags und ii) dieses Anhangs und nur insoweit, als der Lizenznehmer TomTom im Zusammenhang mit dem Vertrag schriftliche Anweisungen erteilt hat. Solche Anweisungen gelten als durch die Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer erteilt, wie dies in der jeweiligen Dienstdokumentation (die „Dokumentation“) näher beschrieben ist (zum Beispiel durch einen API-Aufruf an die TomTom-Server, auf denen die Dienste ausgeführt werden). Für den Fall, dass TomTom die Dokumentation ändert, gilt die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer als Zustimmung des Lizenznehmers zu der Änderung der Art und Weise, in der TomTom die personenbezogenen Daten verarbeitet, und als entsprechend überarbeitete Anweisung des Lizenznehmers.

TomTom verarbeitet die personenbezogenen Daten im Auftrag des Lizenznehmers. Sofern anwendbares Recht TomTom verpflichtet, personenbezogene Daten anders als gemäß den Anweisungen des Lizenznehmers zu verarbeiten, wird TomTom den Lizenznehmer über eine solche Verarbeitung informieren, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht untersagt. TomTom wird die personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke verwenden, als sie im Vertrag oder diesem Anhang vorgesehen sind. Zusätzlich zur im Vertrag bereits vereinbarten Nutzung ist sich der Lizenznehmer jedoch darüber im Klaren und ermächtigt TomTom ausdrücklich, von Zeit zu Zeit aggregierte, de-identifizierte und/oder anonymisierte personenbezogene Daten („Aggregierte Daten“) für Analysen, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für interne Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, die Aggregierten Daten werden nicht dazu verwendet, Kunden des Lizenznehmers direkt oder indirekt zu identifizieren, außer auf ausdrückliche Anweisung des Lizenznehmers zur Durchführung einer solchen Identifizierung.

Der Lizenznehmer hat festgelegt, dass die folgenden Datenkategorien von TomTom gemäß diesem Anhang verarbeitet werden.

Datenkategorien

Technische und organisatorische Maßnahmen

TomTom implementiert und unterhält geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übermittlung von Daten über ein Netzwerk umfasst, sowie vor allen sonstigen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung. Diese Maßnahmen gewährleisten ein Sicherheitsniveau, das den durch die Verarbeitung und die Art der zu schützenden personenbezogenen Daten gegebenen Risiken angemessen ist, wobei der Stand der Technik und die Kosten der Implementierung berücksichtigt werden.

TomTom stellt insbesondere sicher, dass angemessene Maßnahmen getroffen wurden, um:
a. zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden;
b. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme unbefugt genutzt werden;
c. sicherzustellen, dass Personen, die zur Nutzung eines Datenverarbeitungssystems berechtigt sind, ausschließlich auf diejenigen personenbezogenen Daten zugreifen können, auf die sie ein Zugriffsrecht haben, und dass personenbezogene Daten während der Verarbeitung oder Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können;
d. sicherzustellen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übermittlung oder beim Transport nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass es möglich ist zu prüfen und festzustellen, an welche Stellen die Übermittlung personenbezogener Daten mittels Datenübertragungseinrichtungen vorgesehen ist;
e. sicherzustellen, dass es möglich ist zu prüfen und festzustellen, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind;
f. sicherzustellen, dass bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten diese personenbezogenen Daten ausschließlich entsprechend den Anweisungen des Lizenznehmers verarbeitet werden (Auftragskontrolle).

TomTom stellt ferner sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt ist und weiterhin erfolgen wird und nicht gegen die relevanten Bestimmungen verstößt.

Verpflichtungen von TomTom

Im Rahmen dieses Anhangs ist TomTom verpflichtet,

a. die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit dessen Anweisungen zu verarbeiten;
b. sicherzustellen, dass nur entsprechend geschultes Personal Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhält;
c. dem Lizenznehmer diejenige Mitwirkung (einschließlich Zugang zu den Einrichtungen) zu gewähren, die der Lizenznehmer vernünftigerweise verlangen kann, vorbehaltlich der Regelung zu den Rechten und Pflichten des Lizenznehmers;
d. die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu implementieren, die gemäß der DSGVO zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlich sind;
e. den Lizenznehmer so bald wie vernünftigerweise möglich über Überwachungstätigkeiten und -maßnahmen in Bezug auf die relevante Verarbeitung zu informieren, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für die anwendbare Datenschutzgesetzgebung vorgenommen werden;
f. den Lizenznehmer im Hinblick auf dessen Verpflichtungen zu unterstützen, betroffenen Personen Informationen über die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten bereitzustellen;
g. sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten in keiner Weise für andere Zwecke als zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäß der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung verwendet, manipuliert, verbreitet, kopiert oder verarbeitet werden.

Unterauftragsverarbeitung

Der Lizenznehmer ermächtigt TomTom, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Klausel zu beauftragen. TomTom schließt mit Unterauftragsverarbeitern schriftliche Vereinbarungen ab, um personenbezogene Daten unter Bedingungen zu schützen, die im Wesentlichen den in diesem Anhang festgelegten Standards entsprechen. Erfüllt der Unterauftragsverarbeiter seine Datenschutzpflichten gemäß einer solchen schriftlichen Vereinbarung nicht, bleibt TomTom gegenüber dem Lizenznehmer in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters aus dieser Vereinbarung verantwortlich.

Werden Unterauftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt, vereinbaren die Parteien hiermit gegenseitig, dass TomTom als Datenexporteur auftritt und folglich gemäß den anwendbaren Gesetzen mit den jeweiligen Unterauftragsverarbeitern Standardvertragsklauseln (Beschluss der EU-Kommission 2021/94/EU vom 4. Juni 2021) abschließt, sofern ein Unterauftragsverarbeiter nicht von einem Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO profitiert, der die Übermittlung in das jeweilige Land dieses Unterauftragsverarbeiters abdeckt.

Soweit sich die Parteien auf einen bestimmten gesetzlichen Mechanismus zur Legitimierung des internationalen Datentransfers stützen und dieser Mechanismus im Anschluss geändert, aufgehoben oder von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt wird, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um den Transfer unverzüglich auszusetzen oder einen geeigneten alternativen Mechanismus zu verfolgen, der den Transfer rechtmäßig stützen kann.

TomTom darf jene Unterauftragsverarbeiter weiterhin nutzen, die bereits zum Datum des Inkrafttretens des Vertrags beauftragt waren, einschließlich Amazon Web Services, Microsoft Azure und Grafana (Standorte von EU-Rechenzentren). Es wird zur Kenntnis genommen und vereinbart, dass TomTom zum Datum des Inkrafttretens des Vertrags berechtigt ist, erforderlichen Datenzugriff für Betriebspersonal zu gewähren, das von globalen verbundenen Unternehmen von TomTom beschäftigt wird oder von Dienstleistungspartnern, die von TomTom beauftragt wurden.

TomTom informiert den Lizenznehmer über die Beauftragung neuer Unterauftragsverarbeiter, und der Lizenznehmer hat das Recht, der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters in angemessener Weise zu widersprechen, sofern der Lizenznehmer sachliche und berechtigte Gründe für den Widerspruch gegen den konkreten Unterauftragsverarbeiter hat. Der Lizenznehmer teilt TomTom einen solchen Widerspruch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von TomTom über diesen Unterauftragsverarbeiter schriftlich mit. Geht ein schriftlicher Widerspruch des Lizenznehmers ein, werden die Parteien den Widerspruch in gutem Glauben erörtern, um ihn beizulegen. Die Aufnahme oder Entfernung eines Unterauftragsverarbeiters darf das Sicherheitsniveau im Rahmen des Vertrags nicht zu dessen Ungunsten verringern.

Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

Überwachungsrechte: Der Lizenznehmer ist berechtigt, jährlich einen unabhängigen Dritten mit den erforderlichen beruflichen Qualifikationen und einer Vertraulichkeitsverpflichtung zu bestellen, der für TomTom in zumutbarer Weise akzeptabel sein muss, damit dieser in erforderlichem Umfang Einsicht in Datenaufzeichnungen erhält, um die Einhaltung dieses Anhangs und der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung durch TomTom zu prüfen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der von TomTom im Rahmen dieses Anhangs übermittelten Erklärungen festzustellen. Das Prüfungsrecht des Lizenznehmers unterliegt der Voraussetzung, dass TomTom mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt wird, und der Lizenznehmer trägt sämtliche mit einer solchen Prüfung verbundenen Kosten. Die Prüfung darf die Geschäftstätigkeit von TomTom nicht stören.

TomTom wird alle Anfragen des Lizenznehmers ordnungsgemäß bearbeiten und angemessenen Zugang zu jenen Datenaufzeichnungen gewähren, die sich auf die Verarbeitung der von diesem Anhang erfassten personenbezogenen Daten beziehen. TomTom ist nicht verpflichtet, Zugang zu Aufzeichnungen oder Systemen zu gewähren, die sich auf die Erbringung von Produkten und Dienstleistungen für andere Kunden als den Lizenznehmer beziehen. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten: Auf Anweisung des Lizenznehmers wird TomTom die personenbezogenen Daten berichtigen, korrigieren oder sperren. Etwaige Anfragen einer betroffenen Person, die TomTom direkt erhält, werden an den Lizenznehmer weitergeleitet.

Informationspflichten

Falls TomTom seine in diesem Anhang festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder absehen kann, dass es diese aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllen wird, erklärt sich TomTom damit einverstanden, den Lizenznehmer so bald wie vernünftigerweise möglich über seine Unfähigkeit zur Einhaltung zu informieren, woraufhin der Lizenznehmer berechtigt ist, die Übermittlung der personenbezogenen Daten auszusetzen.

TomTom wird den Lizenznehmer so bald wie vernünftigerweise möglich informieren über:

1. jede rechtlich bindende Aufforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Offenlegung der personenbezogenen Daten, sofern dies nicht anderweitig untersagt ist, etwa durch ein strafrechtlich begründetes Verbot, die Vertraulichkeit einer Strafverfolgungsermittlung zu wahren;
2. jede Anfrage, die direkt von einer betroffenen Person eingeht, ohne diese Anfrage zu beantworten, es sei denn, TomTom wurde anderweitig dazu ermächtigt; und
3. jede unbefugte Erlangung, jeden unbefugten Zugriff, jede unbefugte Nutzung, Offenlegung oder Zerstörung personenbezogener Daten, die eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO darstellt. Eine solche Meldung erfolgt unverzüglich und spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem TomTom mit hinreichender Sicherheit von einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat. TomTom wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um folgende Informationen zu melden:

a. eine Beschreibung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Datum und Uhrzeit der Entdeckung des Verstoßes;
b. einen Überblick über die personenbezogenen Daten, die infolge der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (potenziell) verloren gegangen oder unrechtmäßig verarbeitet worden sind;
c. Informationen über die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; und
d. eine Beschreibung der von TomTom ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

Abtretung

Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei diesen Anhang oder die sich daraus ergebenden Vorteile oder Belastungen oder die Rechte aus diesem Anhang abtreten oder übertragen, mit der Maßgabe, dass TomTom berechtigt ist, diesen Anhang (ganz oder teilweise) ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers, jedoch mit vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Lizenznehmer, wie folgt abzutreten oder zu übertragen: (i) an ein verbundenes Unternehmen von TomTom oder (ii) an einen Erwerber von sämtlichen oder im Wesentlichen sämtlichen Vermögenswerten, dem Geschäftsbetrieb oder den Beteiligungspapieren.

Laufzeit und Beendigung

Dieser Anhang bleibt in vollem Umfang in Kraft, bis der Vertrag abläuft oder beendet wird oder solange TomTom im Auftrag des Lizenznehmers personenbezogene Daten, einschließlich Sicherungskopien, über dieses Datum hinaus besitzt oder verarbeitet, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Die Parteien vereinbaren, dass nach Beendigung der Erbringung der Produkte und Dienstleistungen TomTom und der Unterauftragsverarbeiter nach Wahl des Lizenznehmers sämtliche übermittelten personenbezogenen Daten, einschließlich aller an TomTom gelieferten Datenträger, sowie Kopien davon an den Lizenznehmer zurückgeben oder sämtliche personenbezogenen Daten vernichten und dem Lizenznehmer bestätigen, dass dies erfolgt ist, es sei denn, eine vertragliche Verpflichtung oder eine TomTom auferlegte gesetzliche Vorschrift hindert TomTom daran, alle oder einen Teil der übermittelten personenbezogenen Daten zurückzugeben oder zu vernichten. In diesem Fall gewährleistet TomTom die Vertraulichkeit der übermittelten personenbezogenen Daten.

Vertraulichkeit

Alle Informationen jeglicher Art (gleich ob technischer, kommerzieller, finanzieller, operativer oder sonstiger Natur) und in jeglicher Form (gleich ob mündlich, schriftlich, aufgezeichnet oder in anderer Form), einschließlich personenbezogener Daten, Daten in Bezug auf die Kundendatenbank, Verfahren und das Know-how des Lizenznehmers, die von einer Partei der anderen Partei in irgendeiner Form oder Weise im Zusammenhang mit diesem Anhang oder infolge dieses Anhangs offengelegt werden, gelten als vertraulich und sind in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Vertraulichkeitsbestimmungen zu behandeln.

Archiv

Bedingungen für Produkte Dritter (2026.03)

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Bedingungen für Produkte Dritter (2022.03)

Bedingungen für Produkte Dritter (2021.12)

Bedingungen für Produkte Dritter (2021.09)

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Bedingungen für Produkte Dritter (2021.03)

Bedingungen für Produkte Dritter (2020.12)

Bedingungen für Produkte Dritter (2020.09)

Bedingungen für Produkte Dritter (2020.06)

Bedingungen für Produkte Dritter (2020.03)

Bedingungen für Produkte Dritter (2019.12)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2019.09)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2019.06)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2019.03)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.12)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.09)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.06)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2018.03)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2017.12)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2017.09)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2017.06)

Bedingungen für Produkte Dritter und EULA (2017.03)